
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Aufenthalt
- Die Recron-Bedingungen gelten für alle unsere Verträge.
Die RECRON-Bedingungen_Touristenstellplätze, für Reservierungen bis zu 21 Nächten und für alle Stellplätze in der Vor- und Nachsaison.
Die RECRON-Bedingungen_Ferienunterkünfte, für Reservierungen in Unterkünften.
Die RECRON-Bedingungen_Saisonplätze, für Reservierungen für eine ganze Saison.
- Ihre Reservierung ist nach Zahlung der Anzahlung endgültig.
- Anzahlung von 50% innerhalb von zwei Wochen nach der Reservierung, Restzahlung spätestens drei Wochen vor Anreise.
- Im Falle einer Stornierung gelten die in den RECRON-Bedingungen genannten Gebühren.
- Reservierungen, die kürzer als sieben Nächte sind, sind keine Vorzugsbuchungen (mit Ausnahme von Ostern, Himmelfahrt und Pfingsten).
- Ankunft Camping ab 12:00 Uhr und Abreise vor 12:00 Uhr.
- Ankunft Unterkunft ab 15:00 Uhr und Abreise vor 10:00 Uhr.
- Nicht-Übernachtungsgäste, Abreise vor 21:00 Uhr.
- Tagesbesuche und Zusatznächte müssen an der Rezeption angemeldet und im Voraus bezahlt werden.
- Kinder bis einschließlich drei Jahre sind kostenlos.
- Sie müssen sich so verhalten, dass Sie Ihre Mitgäste nicht stören.
- Der Ton ist für andere Gäste nicht hörbar. Nach 21:00 Uhr ist unnötiger Lärm zu vermeiden. Ruhe nach 22:00 Uhr.
- Schranke nur zwischen 8:00 und 22:00 Uhr benutzen.
- Parken: ein Auto auf dem eigenen Stellplatz und weitere Autos außerhalb des Campingplatzes.
- Maximal sechs Personen und eine Haupteinheit pro Stellplatz (ein zusätzliches Zelt ist erlaubt).
- Partyzelte sind ohne schriftliche Genehmigung des Verwalters nicht erlaubt.
- Hunde: maximal 2 pro Stellplatz oder Unterkunft, außerhalb des eigenen Stellplatzes an der Leine zu führen und die Hinterlassenschaften zu beseitigen, auch außerhalb des Ferienparks. Keine Kampf- oder Wachhunde.
- Die Nutzung des Wohnwagenstellplatzes ist bei Buchungen bis zu 21 Tagen und bei Buchungen ab 22 Tagen kostenlos. Die Anhänger müssen immer mit dem Namen und der Nummer des Gastes gekennzeichnet sein, die an der Rezeption erhältlich sind.
- Schnellboote sind nirgendwo erlaubt, auch nicht auf dem See und in seiner Umgebung. Infolgedessen kann Ihr Liegeplatz storniert werden.
- Alkoholkonsum ist nur auf dem eigenen Stellplatz und in begrenztem Umfang an der Feuerstelle erlaubt. Drogen sind verboten.
- Befindet sich Ihr Boot, Windsurfbrett oder Kanu auf oder in der Nähe des Stellplatzes, im Yachthafen oder auf einem Gerüst, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Yachthafen.
- Zusätzliche Bedingungen gelten für Ferienhäuser, Gruppencamping, Vor-, Sommer- und Nachsaisonarrangements und Saisonplätze.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Yachthafens - Hafenordnung
- Die Liegeplätze werden vom Hafenmeister zugewiesen, ein Wechsel des Liegeplatzes ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
- Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass sein Boot mit Zubehör großzügig innerhalb der Liegeplatzbox platziert ist. Überstehende Teile außerhalb der Pfosten oder über den Steg sind nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung wird die Liegeplatzgebühr angepasst und eine entsprechende Liegeplatzbox zugewiesen.
- Sie können Ihr Boot/Windsurfbrett an der Trailerrampe zu Wasser lassen und aus dem Wasser nehmen. Wenn Sie lose Gegenstände zu Ihrem Boot bringen wollen, können Sie unsere Schubkarren benutzen.
- Heben: Wir haben einen Hebekran mit einer elektrischen Winde. Bis zu 750 Kilo. Dieser wird ausschließlich vom Hafenmeister bedient, wofür Sie einen Termin vereinbaren können.
- Abstellen von Anhängern: ist nur nach schriftlicher Bestätigung erlaubt, auf dem zugewiesenen Platz und unter der Voraussetzung, dass der Anhänger mit deutlich sichtbarem Nachnamen und Gästenummer (erhältlich an der Rezeption) gekennzeichnet ist, auf dem der Liegeplatz reserviert ist.
- Jedes Boot muss an ordnungsgemäßen Festmachern festgemacht werden, auch an Land und in den Regalen. Befestigen Sie die Festmacherleinen nicht zu fest, da der Wasserstand schwankt.
- Versunkene und vernachlässigte Boote müssen nach der ersten Ankündigung geborgen werden: Bei Nichterfüllung wird dies vom Hafenmeister auf Kosten des Eigentümers durchgeführt.
- In Masten, Stegen und (Ufer-)Verstrebungen darf nicht genagelt oder geschraubt werden. Alle Schutzvorrichtungen (Bodenbelag, Fender usw.) können mit Kabelbindern oder dünnen Leinen befestigt werden.
- Es ist nicht erlaubt, etwas zur Vermietung oder zum Verkauf anzubieten (Schilder mit „zu verkaufen“ sind verboten).
- Wenn Sie Ihr Boot oder Windsurfbrett länger als 3 Tage mitnehmen (z.B. für Urlaub an einem anderen Ort), informieren Sie uns bitte. Cnossen Leekstermeer kann offene Liegeplätze vorübergehend an Passanten vermieten, ohne die Liegeplatzgebühren zu erstatten.
- Ein neues oder anderes Boot, als das, für das der Liegeplatz gemietet wird, muss zuerst beim
dem Hafenmeister zu melden. - Segeln ist im Yachthafen nicht erlaubt und motorisierte Boote dürfen nur langsam gefahren werden.
- Schnelles Bootfahren ist nirgendwo erlaubt, auch nicht auf dem See und in seiner Umgebung. Eine Folge kann sein, dass der Liegeplatz gekündigt wird.
- Das Anlegen am Ufer außerhalb des Jachthafens ist nur zum Auf- und Abriggen von Segelbooten und zum Ein- und Aussteigen von Passagieren erlaubt.
- Die Mieter von Liegeplätzen können in angemessenem Umfang das Toilettengebäude und die (kostenlosen) Duschen auf dem Gelände nutzen.
- Der Hafenmeister ist berechtigt, Besuchern oder Besitzern von Booten oder Windsurfbrettern den Zugang zum Yachthafen, zum Gelände oder zum Yachthafen, das Gelände oder das Toilettengebäude zu verweigern, wenn seiner Meinung nach die Grenzen der
der Höflichkeit überschritten werden. - Der Hafenmeister haftet nicht für Beschädigung, Zerstörung und/oder Diebstahl sowie für Personenschäden, die durch Defekte am Yachthafen und auf dem Gelände verursacht werden.
- Wir empfehlen Ihnen, Ihr Schiff auf „All Risk“ zu versichern. Der Eigentümer eines im Yachthafen befindlichen Schiffes
Der Eigner eines im Yachthafen liegenden Wasserfahrzeugs haftet für alle Schäden, die durch sein Wasserfahrzeug und/oder seine Handlungen und/oder die Handlungen seiner Handlungen seiner Mitreisenden verursachten Schäden am Eigentum des Hafenmeisters und/oder Dritter. - Bewahren Sie Windsurfbretter immer so auf, dass keine überstehenden Teile in ein anderes Fach ragen.
- Alle Ihre (losen) Ausrüstungsgegenstände müssen mit dem Nachnamen gekennzeichnet sein, unter dem sie reserviert sind.
- Nicht zurückverfolgbares Material wird nach dem 1. November entfernt und maximal 1 Jahr lang aufbewahrt.
- Das Abwasser und/oder die chemische Toilette dürfen nur in der chemischen Toilette in der Nähe der Hauptsanitäranlagen des Campingplatzes entleert werden.
- Sperrmüll (alte Windsurfbretter, Teppiche usw.) muss zu einer Sperrmülldeponie gebracht werden.
Die Bettwäsche für die Überwinterung auf dem Campingplatz muss dunkelgrün/blau sein und darf nicht hell sein.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Winterlagerplätze
- Die Zusatzbedingungen Winterlager gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen Marina -hafenordnung der vorherigen Saison.
- Sie werden gebeten, Ihr Boot, Windsurfbrett oder Kanu mit Zubehör vor dem 1. November abzuholen oder uns mitzuteilen, ob Sie eine Winterlagerung an Land oder im Yachthafen wünschen.
- Wenn Ihr Boot, Windsurfbrett, Kanu und/oder Zubehör nach dem 1. November noch da ist, gehen wir davon aus, dass Sie das Winterlager in Anspruch nehmen möchten. Sie erhalten dafür eine Rechnung.
- Eine Überwinterung an Land ist vom 1. Oktober bis spätestens 1. April möglich (wegen der Grasnarbe).
- Boote im Winterlager an Land müssen mit dem Namen des Gastes und der Gästenummer gekennzeichnet werden, die an der Rezeption erhältlich sind.
- Die Planen für das Winterlager müssen dunkelgrün oder eventuell sehr dunkelblau sein (keine hellen Farben).
- Eine Überwinterung im Yachthafen ist ebenfalls möglich, wird aber wegen der Eisgefahr nicht empfohlen.
Lagerung an Land nur auf einem Anhänger, Böcken, Unterlegkeilen oder Balken (in Verbindung mit Grasnarbe) und mindestens 25 cm von der Grasnarbe entfernt. - Autoreifen sind nicht erlaubt.
- Für das Heben + Setzen im Frühjahr und Herbst durch Cnossen Leekstermeer: in den letzten zwei Wochen im Oktober und in den letzten zwei Wochen im März.
- Boote mit Kimmkiel können nur auf einen eigenen Trailer gesetzt werden.
- Platzierung nur in Absprache mit dem Hafenmeister.
- Heben: Wir verfügen über einen Hebekran mit einer elektrischen Winde. Dieser wird ausschließlich vom Hafenmeister bedient. Sie können Ihr Boot nach Absprache heben lassen. Maximal 750 Kilo.
- Jedes Boot im Yachthafen muss an ordnungsgemäßen Festmachern festgemacht sein, auch an Land und in den Gestellen. Die Festmacher dürfen wegen der schwankenden Wasserstände nicht zu fest angezogen werden.
- Versunkene und verwahrloste Boote müssen bei der ersten Meldung innerhalb von 7 Tagen geborgen werden. Andernfalls wird dies vom Hafenmeister auf Kosten des Eigentümers veranlasst.
- Sie müssen Ihren Liegeplatz im Winter in seinem ursprünglichen Zustand verlassen, ohne Schutzausrüstung, Festmacher usw.
- Nur Gegenstände, die Gästen mit Winterlager gehören, dürfen in den dafür vorgesehenen Bereichen verbleiben, sofern sie mit dem Namen und der Gästenummer (erhältlich an der Rezeption) des Mieters gekennzeichnet sind.
- Nicht zurückverfolgbares Material wird ab dem 1. November entfernt und danach bis zu einem Jahr aufbewahrt.
- Die Windsurfbretter sind immer so zu lagern, dass keine Teile in ein anderes Fach hineinragen, um Schäden an fremdem Eigentum zu vermeiden.
- Es ist nicht erlaubt, etwas zu vermieten oder zu verkaufen (Schilder mit „zu verkaufen“ sind absolut verboten).
Größere Wartungsarbeiten an Ihrem Boot sind nicht erlaubt, kleinere Wartungsarbeiten sind nach Absprache und mit Genehmigung des Hafenmeisters möglich. - Wenn Sie Ihr Boot, Windsurfbrett und/oder Kanu mitbringen, bitten wir Sie, uns darüber zu informieren.
- Ein neues oder anderes Boot, als das, für das ein Winterlager gemietet wird, muss dem Hafenmeister vorher gemeldet werden.
- Der Hafenmeister haftet nicht für Beschädigungen, Zerstörungen und/oder Diebstähle sowie für Personenschäden, die durch Mängel am Yachthafen und auf dem Gelände verursacht werden.
- Sperrmüll (alte Windsurfbretter usw.) muss selbst entsorgt werden und darf nicht im Recyclinghof abgegeben werden.
- Die Zahlung muss gemäß dem oben genannten Zeitplan oder innerhalb von vierzehn Tagen nach der Buchung erfolgen.
- Preisänderungen und Druckfehler vorbehalten.
